Nach einem Umzug sollte die Stromversorgung für die neue Wohnung frühzeitig geklärt werden. Seit dem 6. Juni 2025 kann der technische Stromlieferantenwechsel an Werktagen binnen 24 Stunden abgewickelt werden. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Strom beim Umzug anmelden: Checkliste
- Bestehenden Vertrag, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist prüfen.
- Den bisherigen Anbieter rechtzeitig über den Umzug informieren und klären, ob der Vertrag fortgeführt oder beendet wird.
- Die Versorgung der neuen Wohnung möglichst vor dem Einzug vereinbaren und nicht auf einen rückwirkenden Lieferantenwechsel vertrauen.
- Zählernummer und – bei Strom – die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) bereithalten.
- Zählerstände der alten und neuen Wohnung bei der Übergabe dokumentieren, am besten zusätzlich mit einem Foto.
- Kündigung, Umzugsmeldung und neuen Lieferbeginn schriftlich bestätigen lassen.
Welche Angaben werden für die Stromanmeldung benötigt?
Typischerweise werden Name, neue Anschrift, gewünschter Lieferbeginn, Zählernummer, Zählerstand und Angaben zum bisherigen Liefervertrag benötigt. Hilfreich sind außerdem die bisherige Kundennummer und der bisherige Lieferant.
Für Strom ist seit Juni 2025 vorrangig die elfstellige MaLo-ID wichtig. Sie bezeichnet die Entnahmestelle und steht auf der Stromrechnung. Beim Umzug benötigst du die MaLo-ID der neuen Wohnung; die Rechnung der alten Wohnung enthält die ID der bisherigen Entnahmestelle. Kennst du die ID der neuen Wohnung noch nicht, teile dem neuen Anbieter die neue Adresse und die Zählernummer mit. Er kann die MaLo-ID grundsätzlich über den zuständigen Netzbetreiber ermitteln.
Was passiert mit dem bisherigen Stromvertrag beim Umzug?
Ein Stromvertrag endet durch den Umzug nicht automatisch. Entscheidend sind die Vertragsart, die vereinbarten Bedingungen und die Situation am neuen Wohnort.
Die Grundversorgung kann grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei geeigneten Sonderverträgen kann wegen des Umzugs ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen bestehen.
Dieses Sonderkündigungsrecht greift nicht, wenn der Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung anbietet, den Vertrag am neuen Wohnort zu den gleichen Bedingungen fortzuführen, und die Belieferung dort möglich ist. Deshalb sollten Vertragsbedingungen und Rückmeldung des Anbieters im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert, wenn kein Stromvertrag abgeschlossen wurde?
Wird in der neuen Wohnung Strom verbraucht, ohne dass vorher ein anderer Liefervertrag vereinbart wurde, kommt in der Regel mit der ersten Stromentnahme ein Vertrag in der Grundversorgung zustande. Die Stromversorgung wird dadurch nicht unterbrochen.
Ein später abgeschlossener Vertrag mit einem anderen Anbieter gilt nur für die Zukunft. Der technische 24-Stunden-Prozess ermöglicht keinen rückwirkenden Lieferantenwechsel. Deshalb ist es sinnvoll, die Versorgung bereits vor dem Einzug zu organisieren.
Stromvertrag für die neue Wohnung richtig auswählen
Für einen sachlichen Vergleich helfen der erwartete Jahresverbrauch, die Postleitzahl und die gewünschten Vertragsbedingungen. Wichtig sind unter anderem Grund- und Arbeitspreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und mögliche Bonusbedingungen.
Der beschleunigte technische Wechsel ändert weder Mindestvertragslaufzeiten noch Kündigungsfristen. Vor einem neuen Abschluss sollten deshalb sowohl der bisherige Vertrag als auch das neue Angebot vollständig geprüft werden.
Kostenlose Vertragsprüfung bei MAIVELO
MAIVELO bietet eine kostenlose Vertragsprüfung und verständliche Unterstützung auf Deutsch und Arabisch. Dabei werden bestehende Vertragsangaben gemeinsam eingeordnet, ohne ein bestimmtes Ergebnis oder eine Ersparnis zu versprechen.

