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Handyvertrag wechseln: Rufnummer mitnehmen – so geht’s

Handyvertrag wechseln und Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen

Du kannst deinen Handyvertrag wechseln und deine Rufnummer behalten. Prüfe zuerst Vertragsende und Kündigungsfrist, wähle einen passenden Tarif und beauftrage den neuen Anbieter mit dem Wechsel samt Rufnummernmitnahme. Die Portierung ist kostenlos. Nimmst du die Nummer vorzeitig mit, läuft dein bisheriger Vertrag trotzdem weiter: Plane mögliche doppelte Kosten ein.

Stand: 22. Oktober 2026

Handyvertrag wechseln in 5 Schritten

  1. Unterlagen prüfen: Suche die aktuelle Rechnung und Vertragszusammenfassung heraus. Notiere Vertragsende, Kündigungsfrist, Kundennummer und die Rufnummer, die du behalten möchtest.
  2. Tarif auswählen: Vergleiche Netzabdeckung, Datenvolumen und Gesamtkosten. Berücksichtige Anschlussgebühr, spätere Monatspreise und gegebenenfalls Smartphone-Raten; ein niedriger Einstiegspreis allein reicht nicht.
  3. Wechsel beauftragen: Wähle beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme aus. Kläre, ob der Wechsel zum Vertragsende oder vorzeitig erfolgen soll und wer die Kündigung übernimmt.
  4. Bestätigungen kontrollieren: Gleiche den Portierungstermin mit dem bestätigten Vertragsende ab. Reagiere auf Rückfragen und korrigiere abweichende Kundendaten vor einem erneuten Antrag.
  5. Neue SIM aktivieren: Befolge zum vereinbarten Termin die Anbieterhinweise. Teste Anrufe, SMS und mobile Daten. Bewahre Auftragsbestätigung, Kündigungsbestätigung und die letzte Rechnung auf.

Wann kann ich wechseln?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Anbieterwechsel frühzeitig einzuleiten, am besten etwa drei Monate vor Vertragsende. Das ist eine Planungsempfehlung, keine allgemeine Kündigungsfrist. Maßgeblich sind deine Vertragsunterlagen und der bestätigte Beendigungstermin.

Nach § 56 TKG darf die anfängliche Laufzeit eines Verbrauchervertrags über Mobilfunkdienste höchstens 24 Monate betragen. Hat sich der Vertrag nach dieser Laufzeit stillschweigend verlängert, kannst du ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine aktiv vereinbarte Vertragsverlängerung ist davon zu unterscheiden.

Bist du bei Laufzeit oder Kündigungsfrist unsicher, kannst du deine Unterlagen über die Vertragsprüfung einordnen lassen, bevor du einen neuen Vertrag abschließt.

Wechsel trotz laufendem Vertrag

Auch trotz bestehendem Vertrag kannst du deinen Handyvertrag wechseln – allerdings endet der alte Vertrag dadurch nicht automatisch. Für Mobilfunk erlaubt § 59 TKG die Rufnummernmitnahme bereits während der Laufzeit. Die bisherigen Zahlungspflichten bleiben bestehen; auf Wunsch erhältst du beim alten Anbieter eine Ersatznummer. Wichtig: Bei der Rufnummernmitnahme behältst du deine bisherige Nummer. Wenn du stattdessen eine neue Nummer möchtest, erkundige dich bei deinem Anbieter nach einem Rufnummernwechsel und den dafür geltenden Bedingungen.

Beispiel: Dein bisheriger Tarif kostet noch vier Monate lang 25 Euro monatlich. Für diesen Zeitraum bleiben grundsätzlich 100 Euro übrig, zusätzlich zu den Kosten des neuen Vertrags. Prüfe deshalb, ob ein späterer Tarifstart sinnvoller ist. Ein günstigeres Angebot begründet für sich genommen kein Sonderkündigungsrecht.

Rufnummer kostenlos mitnehmen

Für die Rufnummernmitnahme dürfen dir keine direkten Entgelte berechnet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der neue Tarif oder seine Bereitstellung kostenlos ist. Trenne beim Preisvergleich Portierung, Anschlusskosten und laufende Monatsentgelte.

Nach § 59 TKG führt der aufnehmende, also neue Anbieter den Wechsel und die Rufnummernmitnahme. Beauftrage die Portierung ausdrücklich und lass dir den Termin bestätigen. Der Antrag ist gesetzlich noch bis einen Monat nach Vertragsende möglich; vertraglich können längere Fristen gelten. Verlasse dich nicht ungeprüft darauf.

Wer kündigt den alten Vertrag?

Beauftrage möglichst den neuen Anbieter auch mit der Kündigung und frage nach, welche Schritte sein Wechselservice tatsächlich übernimmt. Die Leitung des Wechselprozesses ersetzt keine klare Beauftragung. Eine vorzeitige Portierung beendet den bisherigen Mobilfunkvertrag nicht.

Hast du bereits selbst gekündigt, teile dem neuen Anbieter das bestätigte Vertragsende mit. Für eine selbst vorzunehmende Kündigung findest du im Ratgeber Handyvertrag kündigen: kostenlose Vorlage die passenden Unterlagen. Hier geht es um die anschließende Koordination des Wechsels, nicht um ein weiteres Kündigungsmuster.

Datenabgleich: So vermeidest du eine abgelehnte Portierung

Damit der Auftrag zugeordnet werden kann, müssen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer beim bisherigen und neuen Anbieter übereinstimmen. Vergleiche die hinterlegten Angaben sorgfältig; bei abweichenden Daten klärst du zuerst die erforderliche Korrektur mit den Anbietern.

Achte besonders auf Namensänderungen, alte Adressen und einen anderen Vertragsinhaber, etwa bei Familientarifen. Nutze nicht einfach deine eigenen Daten, wenn der bisherige Vertrag auf eine andere Person läuft. Lass dir in diesem Fall den erforderlichen Ablauf erklären, bevor du den Antrag abschickst.

Prepaid oder Laufzeitvertrag?

Die kostenlose Rufnummernmitnahme gilt auch für Prepaid. Prüfe beim bisherigen Anbieter, welche Schritte für die Freigabe erforderlich sind. Kläre außerdem Restguthaben und laufende Tarifoptionen separat; die übertragene Rufnummer nimmt das Guthaben nicht automatisch zum neuen Anbieter mit.

Bei einem Laufzeitvertrag stehen Vertragsende und mögliche Überschneidungen im Vordergrund. Für die Tarifwahl ist wichtiger, wie flexibel du bleiben möchtest und welches Datenvolumen du tatsächlich nutzt. Vergleiche Angebote über denselben Zeitraum und lies die Vertragszusammenfassung vor der Bestellung.

Häufige Fehler beim Handyvertrag wechseln

  • Nur den Werbepreis vergleichen: Rechne auch spätere Preise und einmalige Kosten ein.
  • Kündigung mit Portierung verwechseln: Prüfe für beide Vorgänge die Bestätigung.
  • Unpassenden Starttermin wählen: Ein sofortiger Beginn kann parallele Vertragskosten auslösen.
  • Rückfragen übersehen: Kontrolliere E-Mail, Spamordner und Kundenkonto bis zum Abschluss.
  • Alte SIM zu früh entsorgen: Warte, bis die neue SIM mit deiner übernommenen Nummer funktioniert.

FAQ: kurze Antworten zum Wechsel

Kann ich beim Handyvertrag wechseln die Nummer mitnehmen?

Ja. Wähle die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter ausdrücklich aus. Auch eine bestehende Kündigung ersetzt diesen Auftrag nicht. Stimme Termin und Vertragsdaten ab, damit die Nummer dem richtigen Anschluss zugeordnet wird.

Muss ich für die Rufnummer ein neues Handy kaufen?

Nein, die Rufnummernmitnahme erfordert keinen Gerätekauf. Prüfe aber, ob dein vorhandenes Smartphone die angebotene SIM oder eSIM unterstützt. Ein Tarif ohne neues Gerät kann die Kosten übersichtlicher machen.

Was tun, wenn der Wechsel hängen bleibt?

Wende dich zuerst an den neuen Anbieter und frage nach dem konkreten Ablehnungsgrund oder fehlenden Angaben. Halte Auftragsnummer, bestätigten Termin und bisherigen Schriftverkehr bereit. Bei ungelösten Problemen bietet die Bundesnetzagentur Informationen und Unterstützung.

Passenden Handytarif finden

Sind Laufzeit, Daten und Wechseltermin geklärt, kannst du Angebote nach deinem Bedarf vergleichen. Prüfe vor dem Abschluss die vollständigen Konditionen des ausgewählten Anbieters.

Du bist unsicher, ob dein aktueller Vertrag noch läuft oder wann du wechseln kannst? Lass deine Vertragsdaten vor dem Wechsel prüfen.

Die Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung, nicht der rechtlichen Bewertung deines Einzelfalls. Ein Sonderkündigungsrecht hängt von konkreten Voraussetzungen ab; ein erfolgreicher oder unterbrechungsfreier Wechsel wird hier nicht garantiert.

Quellen